Friedrich Spee Gesellschaft e.V. Düsseldorf

 

 

Spee Jahrbuch

Das Spee Jahrbuch wird herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der Friedrich-Spee-Gesellschaften Düsseldorf und Trier. 

 

Veröffentlicht werden in diesem Jahrbuch ausschließlich Originalbeiträge über das Leben und die Werke Friedrich Spees. Weiterhin finden Aufsätze zu Spees Nachwirkung und seinem geschichtlichen, geistlichen und geistigen Umfeld Aufnahme. Die publizierten Aufsätze erheben wissenschaftlichen Anspruch, wenden sich aber an ein breiteres interessiertes Publikum. Buchbesprechungen und Berichte über die Aktivitäten der Gesellschaften in Düsseldorf und Trier runden den jeweiligen Jahrgang ab.

Für Mitglieder der Friedrich-Spee-Gesellschaften ist das Jahrbuch im Mitgliedsbeitrag enthalten. Für Nichtmitglieder ist das Spee Jahrbuch für 15,30€ über den Buchhandel zu beziehen oder kann direkt beim Verlag Paulinus Buch&Media, Postfach 3040, 54220 Trier bestellt werden.

 

Ursprünglich sollte das Jahrbuch jährlich gegen Ende des Kalenderjahres erscheinen. Die positiven Erfahrungen mit dem Doppeljahrgang 2010/2011 legen nahe, den Erscheinungsrhythmus von den vorliegenden Beiträgen abhängig zu machen, so dass in Zukunft von Fall zu Fall mit einjähriger oder zweijähriger Erscheinungsweise zu rechnen ist.

Das aktuelle Jahrbuch ist im Buchhandel erhältlich. Von den vorausgegangen Jahrgängen finden sich im Spee Archiv noch vereinzelte Exemplare.

 

Mittlerweile hat die historische Plattform für die Frühe Neuzeit historicum.net die erschienenen Jahrgänge des Spee Jahrbuchs online bereitgestellt.

 

 

 

Das Faksimile der Unterschrift Spees schmückt auch den Titel des SPEE-JAHRBUCHES. Es ist entnommen einem Brief Spees an den Ordensgeneral 1617. "Fredericus Spee sst = subscribit".

 

 

 __________________________________________________________________________

 

 

 

 

 

Zum 400. Geburtstag Friedrich Spees (1991) brachte die Friedrich-Spee-Gesellschaft e.V. ein Spee-Lesebuch heraus. Die Zielsetzung dieses Buches war, Spees Texte und Wirken einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. So bot das Buch vor allem die Orginaltexte Spees aus seinen drei Wirkungsbereichen der Seelsorge, der Dichtung und der Kritik. Diese Orginaltexte sind in ihrer sprachlichen Gestaltung sowie in ihrem geistesgeschichtlichen Zusammenhang der Epoche der Frühen Neuzeit verpflichtet. Deshalb haben  sich die Herausgeber durch umfangreiche fachwissenschaftliche Einführungen, historische Erklärungen und gelegentliche Übersetzungshilfen bemüht, einem interessierten Laien einen Zugang zu ermöglichen. Den Herausgebern  stand als möglicher Benutzerkreis der Oberstufenschüler, der eine Facharbeit plant, oder der Student, der ein literaturwissenschaftliches Seminar zur Barockzeit besucht, vor Augen. Aber auch der normale Speefreund, der keinen fachakademischen Hintergrund hat, sollte mit Gewinn zu unserem Lesebuch greifen können.

Die Ausgabe von 1991 ist längst vergriffen. In dieser Zeit haben die Herausgeber ihre Erfahrungen gemacht und von manchem Benutzer Rückmeldungen erhalten. Diese sind in die Neuausgabe eingeflossen. Das neue Lesebuch wurde gründlich überarbeitet und aktualisiert. Der das Buch betreuende LIT-Verlag sorgte für ein ansprechendes Äußeres und ein großzügiges und klares Schriftbild. Es wurde gekürzt und gestrafft, aber auch in der Kommentierung sorgfältiger und weitläufiger gearbeitet.

 

Friedrich Spee-Lesebuch. Herausgegeben im Auftrag der Friedrich-Spee-Gesellschaft Düsseldorf von Dieter Kunze. 2., aktualisierte Auflage (LIT-Verlag) 2010.

 

Die dritte Auflage ist erschienen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Buch ist in allen Buchhandlungen für 29,90€ erhältlich, es kann auch bei den Gesellschaften in Düsseldorf und Trier erworben werden.

 

Joseph Sudbrack (Mystikkenner des Jesuitenordens) würdigte 1993 die Erstauflage unseres Lesebuches wie folgt:

Das im Auftrag der Friedrich-Spee-Gesellschaft in Düsseldorf herausgegebene •Lesebuch"1 erfüllt die geweckten Erwartungen. Aus den drei bedeutenden Veröf- fentlichungen Spees, dem Güldenen Tugendbuch, der Trutznachtigall und der Cautio criminalis werden längere, möglichst im Zusammenhang wiedergegebene Texte vorgestellt. Es ist zu begrüßen, daß der heutige Leser die Lyrik der Trutz- nachtigall (einige andere Lieder sind in moderner Fassung mit abgedruckt) in der Originalsprache mit den notwendigen Hilfen in die Hand bekommt. Er wird sich - auch mit Hilfe der guten Hinführung - schnell einlesen und eher mit der Länge und den Wiederholungen der Lieder als mit ihrer Sprache Schwierigkeiten haben. Doch das ist eben Spee, das ist Barock! So die 33.(!) Strophe eines Dreifaltigkeits- liedes: •Gelobet sey der Einig Gott, / Zu tausend, tausend mahlen, / Zu tausendmahl Gott Sabaoth, / Vnd noch zu tausend mahlen. / Gelobet die Dreyfältigkeit, / Dreyfältig in Personen: / Gelobet die DreyEinigkeit, / DreyEinig in der Cro- nen." Die ausgewählten Texte der Cautio criminalis (Rechtliches Bedenken we- gen der Hexenprozesse) sind geschickt in eine neue Ordnung gebracht und mit ei- ner guten Einleitung versehen, um dem Leser den Überblick über die Angelegen- heit des Hexen wesens und Spees Kampf zu vermitteln. Ähnliches gilt vom Gülde- nen Tugendbuch, dessen erstaunlich ganzheitliche, von Ignatius beeinflußte As- kese/Mystik durch Kontrastierung zur Imitatio Christi der Devotio moderna ver- deutlicht wird; dabei kommt letzteres von Ignatius geliebte Buch doch zu schlecht weg. Zu erwähnen ist noch van Oorschots Aufsatz, der eine vorzügliche Biographie und Deutung Spees ist.

 

(In Geist und Leben. Zeitschrift für christliche Spiritualität 66. 1993. S. 73-78)

 

 

  

Vom 11. Juli bis zum 9. Oktober 2008 veranstaltete die Diözesan- und Dombibliothek Köln in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Spee-Gesellschaft Düsseldorf eine Ausstellung: Friedrich Spee. Priester, Mahner und Poet (1591-1635).

 

In der Reihe "Libelli Rhenani, Band 26" erschien, herausgegeben von Heinz Finger, ein umfangreicher Katalog.

 

Darin:  

Heinz Finger: Friedrich Spees Herkunft und Name. Die Familie Spee, die Linie Spee von Langenfeld und die Spee in Kaiserswerth.

 

Heinz Finger: Erzbistum, Kurfürstentum und Reichsstadt zu Lebzeiten Friedrich Spees.
 
Gunther Franz: Friedrich Spee - Glaubenszeuge in trostloser Zeit.
 
Gunther Franz: "AD MAGISTRATUS GERMANIAE HOC TEMPORE NECESSARIUS." Christliche Obrigkeit, Staat und Menschenrechte bei Friedrich Spee.

 

Hans Müskens: "Wohlan, so lass uns weitergehen." Sind Friedrich Spees Lieder und Meditationen heute noch aktuell?

 

Ralf Stefan: Missverstandene Sinnbilder?  
 
 
Der Katalog kann im Spee-Archiv erworben werden.

 

 

Das Gottes- und Menschenbild in den Geistlichen Liedern von Friedrich Spee

 

Von der Philosophischen Fakultät der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover zur Erlangung des Grades einer Doktorin der Philosophie (Dr. phil.) genehmigte Dissertation von Annelore Butzmann geboren am 03.07.1927 in Köln 2010

 

Die vorgelegte Dissertation entstand nach meinem Zweitstudium als Seniorin an der Philosophischen Fakultät mit den Hauptfächern Religionswissenschaft und Geschichte zur Magistra Artium (M.A.). Ich möchte mich ausdrücklich bedanken für das selbstverständliche und ermutigende Miteinander von jungen und Seniorenstudenten während der Studienzeit, zu dem die Lehrenden in den Seminaren wesentlich beigetragen haben.

 

 

Einleitung

Am Pfingstmontag den 05. Juni 2006 wurde in Wendeburg, einem Ort mit gut 10.000 Einwohnern, unmittelbar am nordwestlichen Stadtrand von Braunschweig gelegen, dessen Ortsbild von der Landwirtschaft geprägt ist, eine Weidenkirche eingeweiht. Der neu gegründete Verein „Frünne vonne Wiehenkerke“ wählte Friedrich Spee, der im 17. Jahrhundert als Pfarrer in Peine in der Nähe von Wendeburg lebte, zu ihrem Patron. Diese Wahl sollte an den mutigen und nur seinem Gewissen verpflichteten Kämpfer gegen die Hexenprozesse erinnern, der mit der Veröffentlichung der von ihm verfassten „Cautio Criminalis oder Rechtliches Bedenken wegen der Hexenprozesse“ sein eigenes Leben gefährdete. Am 22. Juli 2007 wurde die Wendeburger Weidenkirche nach Friedrich Spee benannt.1 Diese Kirche ist nicht nur weltweit die erste Friedrich-Spee-Kirche und auch die neueste Erinnerungsstätte an ihn, sondern gleichzeitig eine ökumenische Kirche, in der evangelische und katholische Christen gleichberechtigt feiern,2 ein sicher hoffnungsvoller Ort.

 

 

 

 

vom 10.12.2019

 

Frank Sobiech erhält den Preis des Paderborner Geschichtsvereins

 

 

 

Friedrich Spee und die Hexen

 

 

 

Paderborn (WB). Wahnsinn Hexenverfolgung! Für Paderborn galt 1630, dass „keine Hinrichtungskerker unbelegt“ sind. Hier und anderswo wurden oft ausgerechnet besonders fromme Frauen in die Gefängniszellen gestoßen, angeschwärzt von weniger frommen. Auch ein hohes Alter schützte nicht vor den Flammen. Ende der 1620er Jahre wurde ein fast 90-jähriger Mann verurteilt, weil er ein „Hexenmeister“ sei. 

Dietmar Kemper

 

 

 

Foto: Jörn Hannemann

 

 

Frank Sobiech: Jesuit Prison Ministry in the Witch Trials of the Holy Roman Empire

 

Die vorliegende Studie stellt die überarbeitete Version einer kirchengeschichtlichen Würzburger Habilitationsschrift von 2017 dar. Sie nimmt für sich in Anspruch, erstmals eine vollständige Biographie Friedrich Spees SJ (1591-1635) vorzulegen, beschränkt sich jedoch nicht auf dieses Mitglied der Gesellschaft Jesu, das die Hexereivorstellungen der Frühen Neuzeit maßgeblich relativierte und schwerwiegende Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Prozesse geltend machte. Vielmehr entfaltet sie in fünf Hauptteilen ein breites Panoptikum jesuitischer Sicht- und Umgangsweisen bezüglich zeitgenössischer Zaubereivorwürfe, mit denen die Mitglieder des Ordens als Gefängnisseelsorger konfrontiert wurden.

Die Halsgerichtsordnung von 1532 sah die geistliche Begleitung von zum Tode Verurteilten vor. In vielen Territorien des Reiches wurde diese Gefängnisseelsorge exklusiv durch Angehörige des Jesuitenordens ausgeübt. Ihr "concept relying on the power of words" (220) war weithin bekannt und avancierte geradezu zum Alleinstellungsmerkmal jesuitischer Gefängnisseelsorge. Im Mittelpunkt ihrer Seelsorge stand die Beichte als Mittel, um den Menschen mit Gott zu versöhnen. Die Hexenprozesse, die vielerorts für einen Anstieg der Zahl der Sakramentsempfänger sorgten, waren den Jesuiten daher sogar willkommen.

Über ihre Berichte, die in der spezifischen Form der bei gemeinsamen Mahlzeiten laut vorgetragenen "Litterae annuae" (kurz: "Annuae") innerhalb der Gesellschaft zirkulierten, formierte sich unter den Mitgliedern ein Diskurs über Hexerei und die Rechtmäßigkeit der Folter, auf der die meisten Geständnisse basierten. Innerhalb des von Rom aus gelenkten Ordens existierte indes keine einheitliche Linie. Vielmehr stellt Sobiech mit den "differing stances across the various provinces of the Society of Jesus" (327) divergierende Haltungen fest.

Die Auseinandersetzung mit der Thematik gipfelte in der mehrfach aufgelegten kritischen Schrift "Cautio Criminalis" des Jesuiten Spee. Mit dessen ausführlicher Biographie (25-164), die ältere Vorarbeiten ergänzt und korrigiert, führt Frank Sobiech in seine Untersuchung ein. Vielen Details im Leben Spees kann er sich aber nur auf Basis von Hypothesen nähern: Konjunktivische "presumptions" und "assumptions" dominieren daher diesen Teil der Studie.

Im zweiten Hauptteil untersucht Sobiech die spezifisch jesuitische Perspektive auf die Hexenverfolgungen in der Rheinischen Provinz. Zu diesem Zweck zieht er die für dieses Forschungsfeld bislang nur sporadisch genutzte Quellengattung der "Annuae" im Archiv der Gesellschaft Jesu in Rom heran. Für Sobiech stellen diese einen "cultural seismograph of sorts covering nearly the entire early modern period" (8) dar. Durch die Augen der jesuitischen Beichtväter verschafft er dem Leser Einblicke in die Gedankenwelt der zum Tode Verurteilten ebenso wie in die ihrer Seelsorger.

Säkulare Interessen und geistliche Aspekte drohten in dieser Konstellation bisweilen vermischt zu werden, wenn sich Ordensangehörige von den weltlichen Gerichten für deren Zwecke einspannen ließen oder aus wirtschaftlichen Beweggründen in Verfahren eingriffen (246f.). So bestätigen die Quellen das von der "Carolina" beförderte Ineinandergreifen von Verfahren, Folter und Beichte und zeigen letztlich, "how torture and 'witch pastoral ministry' served only one single purpose in practice: to elicit the confession" (230). Mitglieder der Gesellschaft Jesu gerieten aber nicht nur von weltlicher Seite unter Druck, sondern auch von geistlicher, indem konkrete Erfolge in Form geständiger und bekehrter Seelen, die sich dem Urteil willfährig ergaben, von ihnen erwartet wurden - auch im Wettstreit mit konkurrierenden Orden, anderen Geistlichen und Konfessionen (304f.). Ziel der "Annuae" war es, als Erfolgsberichte v. a. innerhalb des Ordens zu wirken, umspannte das hochentwickelte Nachrichtenwesen der Gesellschaft doch den Großteil der bekannten Welt. An einem Beispiel, in dem sogar Frauen verbrannt wurden, die den Jesuiten vorher in ihren Missionsbestrebungen gegenüber Protestanten assistiert hatten, zeigt Sobiech aber auch, "how heavily the perception of reality of the Baden Jesuits was already overlaid by the cumulative crime of witchcraft" (177). Potentielle Zusammenhänge zwischen Hexereivorwürfen und interkonfessionellen Spannungen benennt Sobiech dabei zwar, geht ihnen aber nicht weiter nach. Ob mit den in den "Annuae" dokumentierten "conversiones" daher wirklich interkonfessionelle Übertritte gemeint sind, was den Verfahren eine ganz andere Brisanz verliehe, oder aber generelle Bekehrungen, muss offen bleiben.

In seinem dritten Hauptteil kehrt Sobiech zurück zu Spee, zur Rezeptionsgeschichte der "Cautio Criminalis" innerhalb des Jesuitenordens und schließlich zum Umgang mit Spees Person in der Gesellschaft von dessen Todesjahr bis in die neueste Zeit. 1676 erkannte die Generalkurie des Ordens posthum die bis dahin umstrittene Rechtmäßigkeit seiner damals heimlich erfolgten und in Bezug auf die jesuitische Gefängnisseelsorge durchaus kritischen Publikation an. Ab 1730 existierten sogar konkrete Bestrebungen, Spee in die Eulogien der niederrheinischen Provinz bzw. in die Menologien des Ordens aufzunehmen und ihn, den Quasi-Märtyrer, dadurch in die Nähe der Heiligkeit zu rücken. Diese Idee wurde in der Neuen Gesellschaft Jesu wieder aufgenommen und bis in die Zeit des Zweiten Vatikanischen Konzils hinein betrieben.

Sobiechs akribischer analytischer Umgang mit Sprache stellt eine generelle Stärke der Studie dar. Seine Recherchen basieren nicht nur auf den Endversionen seiner Quellen, sondern beziehen ebenso deren Konzepte, Versionen und Korrekturen mit ein. Durch den Abgleich der Dokumente in ihren einzelnen Stadien gelingt es ihm, Veränderungs- und Kondensierungsprozesse innerhalb der selektiven Überlieferung der Hexereiverfahren zu identifizieren, deren Berichterstattung seit 1573 offizieller Teil der "Annuae" war. Die scharfsinnige Analyse entlockt lateinischen Satzkonstruktionen ihre feinen und doch bedeutungsvollen Nuancen. Sobiech vergleicht historische Übersetzungen, etwa eine italienisch-deutsche Übertragung von 1618, stellt dabei Interpolationen fest und identifiziert bisweilen sinnverändernde 'übersetzerische Freiheiten' (284). Anhand des Abgleichs mit der jesuitischen Überlieferung kann Sobiech auch bislang in der Forschung kursierende Opferzahlen der Hexereiverfolgungen korrigieren.

Als besonders innovativ ist Sobiechs thematische und konzeptuelle Kombination der Gefängnisseelsorge mit dem didaktischen Jesuitentheater zu werten, beeinflussten sich beide in ihrem Streben nach Rettung der Seelen doch wechselseitig. Sobiech entspricht Forderungen der jüngsten Hexenforschung, wenn er die Zusammenhänge zwischen beiden Bereichen herstellt, die sich auch auf linguistischer Ebene niederschlugen, wenngleich er daraus keine elaborierten Thesen ableitet. Diese Ansätze weiter zu verfolgen - etwa die Gefahr, Theater- und Gefängniswirklichkeit könnten verschmelzen und Gefangene zu "imaginative actors in imagined, tendentious plays" (382) werden - wäre sicher lohnenswert.

Bisweilen stößt der Autor allerdings an die Grenzen seiner Kompetenzen ebenso wie der Wissenschaftlichkeit, wenn er etwa unter den Akteuren auf die Suche nach Schuldigen und Entschuldigten geht (376f.). Nicht notwendige und schlicht nicht belegbare, oft emotionalisierende oder gar psychologisierende Mutmaßungen, besonders hinsichtlich der Gefühls- und Gedankenwelt der Akteure, versperren an mancher Stelle die Sicht auf alternative Erklärungen. Teilweise verschwimmen hier die Literaturgattungen. Außerdem trägt die multidisziplinäre Studie, wenn es um die Person Friedrich Spees geht, bisweilen auch hagiographische Züge. Erstaunlich wenig beschäftigt sich Sobiech mit dem konkreten Inhalt der "Cautio Criminalis". Nur einzelne der von Spee formulierten "Dubi" benennt er. In erster Linie erklärt, kontextualisiert und relativiert Sobiech dessen zu Lebzeiten prekäre Position innerhalb des Ordens. Er zeichnet das Bild eines frühen Vertreters der wissenschaftlichen Revolution, der seiner Zeit voraus war und mit der "Cautio Criminalis" eine "interdisciplinary legal-theological study on the basis of inductive reasoning" (378) schuf. Auf dem Weg zu einer möglichen Seligsprechung Spees, deren Potential Sobiech an anderer Stelle bereits eruiert hat, wäre die vorliegende Schrift zweifellos ein gewichtiger Baustein.

Das große Verdienst der Studie ist es, der historischen Forschung mit den "Annuae" eine weitgehend neue Quellengattung zu erschließen, durch die auf dem Feld der Kriminalitätsgeschichte und besonders der Hexenforschung der Mangel und Verlust anderer Quellen ein Stück weit ausgeglichen werden kann. Durch die "Annuae" lässt Sobiech die verschiedensten Akteure der Hexenverfolgungen zu Wort kommen bzw. verleiht ihnen eine Stimme: den Inhaftierten, denen Folter und Scheiterhaufen drohten, ebenso wie den Beichtvätern und deren Vorgesetzten, den Provinzialen und Ordensgenerälen. Die Augenzeugenberichte der "Annuae" sind für ihn "situational snapshots from the environment surrounding the witch trials up to and including the executions" (375). Darüber hinaus bergen sie, etwa in vergleichendem Blick auf die "Annuae" anderer jesuitischer Provinzen, Potential weit über die auch in konfessioneller Hinsicht noch weiter zu differenzierende Gefängnisseelsorge hinaus. In seiner Schrift, die im Prinzip mindestens zwei Studien in einer enthält - zur jesuitischen Gefängnisseelsorge generell sowie zu Friedrich Spee und seiner "Cautio Criminalis" im Speziellen - entwickelt Sobiech diese Desiderate. Für ihre Einlösung hat er hervorragende Grundlagen gelegt.

 

 

 

 

Friedrich Spee: Ein Jesuit gegen Hexenverfolgung und Folter

Der deutsche Jesuit Friedrich Spee verfasste 1631 die erste katholische Schrift, die Einwände gegen Hexenverfolgung und Folter erhob. Zugleich war er Lyriker und ist bis heute mit Liedern im „Gotteslob“ vertreten. Der Kirchenhistoriker Frank Sobiech beschäftigte sich mit der Figur des herausragenden Ordensmannes.
 
 

Mehrere zehntausend Menschen in Europa starben in der frühen Neuzeit als vermeintliche Hexen oder Zauberer. Die meisten von ihnen gaben unter Folter jede ihnen zur Last gelegte Anschuldigung zu. Ihren Höhepunkt erreichten die Hexenprozesse im frühen 17. Jahrhundert, und der Jesuit Friedrich Spee (1591-1635) war ein Zeitgenosse dieser Welle.

Hexenprozesse im Heiligen Römischen Reich liefen nicht vor Kirchentribunalen, sondern vor weltlichen Gerichten. Jedes Territorium hatte eine eigene Gerichtsbarkeit. Spee beschäftigte sich also mit weltlichem Recht. Vor allem aber war es seine seelsorgerliche Erfahrung mit Frauen und Männern, die der Hexerei angeklagt waren, die in sein Werk „Cautio Criminalis“ einflossen. In diesem Buch übte der Moraltheologe als erster gewissermaßen innerkirchliche Kritik an der Praxis, den der Hexerei Angeklagten Geständnisse mit Folter abzupressen.

„Man kann schon sagen, dass es einen gewissen Konsens zwischen Politik und Kirche gab in der Frage der Hexenprozesse“

„Er beschäftigte sich insbesondere mit dem Amt des Beichtvaters, und sein Eindruck war, dass die Beichtväter auf die Pönitenten nicht hörten“, erklärt der Paderborner Kirchenhistoriker Frank Sobiech. „Sie ließen sich das, was das Gericht festgestellt hatte – und das war gemeinhin ein Schuldspruch – von den Pönitenten wiederholen, ansonsten erteilten sie keine Absolution.“ Standen die Beichtväter also grundsätzlich auf der Seite der weltlichen Justiz und versuchten, mit ihren Mitteln die Angeklagten, meistens Frauen, zu einem Geständnis zu bewegen? Der Historiker: „Man kann schon sagen, dass es einen gewissen Konsens zwischen Politik und Kirche gab in der Frage der Hexenprozesse.“

Hier zum Hören:

Sobiech hat als Habilitation ein umfangreiches Buch über Friedrich Spee vorgelegt und tief in den Archiven gegraben. Dass der Jesuit und Theologe tatsächlich in Paderborn in den Kerkern war und der Hexerei Angeklagte seelsorgerlich betreute, war manchmal angezweifelt worden  - der Historiker kann diese Tatsache in seiner Schrift jedoch belegen. Im Kontakt mit diesen Angeklagten, die Folter und Tod gewärtigten, reiften in Spee Ansichten heran, die sich von denen anderer Gefängnisseelsorger abhoben.

„Beichtväter wie Spee, die Widerstand leisteten, waren die Ausnahme“

Viele Beichtväter nämlich hatten - in einem allerdings dezidiert voraufklärerischen kulturellen Rahmen – ebensowenig wie die Richter den Anspruch herauszufinden, ob die Frau oder der Mann vor ihnen wirklich „eine Hexe“ oder „ein Zauberer“ war. Die Priester begnügten sich laut Sobiech überwiegend damit, „dass die Pönitenten bedingungsweise Hexerei gebeichtet haben. Das heißt: Sollte ich Hexerei betrieben haben, dann bereue ich dies und werde mich bessern“. Zwar seien die harten Seelsorger, die in der Beichte direkt das Geständnis wiederholt haben wollten, wohl in der Minderzahl gewesen. „Aber die meisten Beichtväter dürften sich in das System eingefügt haben. Beichtväter wie Spee, die Widerstand leisteten, waren die Ausnahme.“

Schrift gegen Folter kostete Spee den Lehrstuhl

Spee legte seine Kritik an den Hexenprozessen in seinem Buch „Cautio Criminalis“ vor, das 1631 anonym erscheinen musste. Allerdings äußerte der Moraltheologe seine Einwände gegen die Folter auch in Vorlesungen an der Universität Paderborn. Wie heikel das innerkirchlich war, zeigt die Tatsache, dass er daraufhin im Orden angeschwärzt wurde, wobei einige Mitbrüder ihn auch unterstützten und sogar der Ordensgeneral Muzio Vitelleschi seine Hand über ihn hielt, betont Sobiech.

Allerdings: Seinen Lehrstuhl verlor Spee, und zu den letzten Gelübden zugelassen wurde er auch nicht – aufgrund seiner Kritik an den seelsorgerlichen Gepflogenheiten gegenüber „Hexen“. Sein Werk aber trug Früchte. „Man kann sagen, dass die Cautio Criminalis von Spee wesentlich dazu beigetragen hat, die Hexenprozesse zu beenden“, erklärt der Historiker. Mit einer Art innerkirchlichem Widerstand verhalf der Ordensmann Spee seiner Kirche zur Überwindung einer grausamen, unmenschlichen und unchristlichen Praktik.

Friedrich Spee, der Lyriker

Friedrich Spee wirkte auch als Dichter. Einige Liedtexte von ihm sind im „Gotteslob“ zu finden, so das Adventslied „O Heiland, reiß die Himmel auf“ und das Weihnachtslied „Zu Bethlehem geboren“. „Bisher war man der Auffassung, das dichterische Werk und die Cautio Criminalis hätten nichts miteinander zu tun“, erklärt Sobiech. „Wie kann es sein, dass ein Dichter wie Spee, der von Nachtigallen schrieb, sich mit Hexenprozessen beschäftigte? Es war aber genau andersherum: Die Tatsache, dass Spee ein feinfühliger Dichter war und sich mit der Natur beschäftigte, war die Grundlage dafür, dass die Hexenprozesse ihn regelrecht körperlich anfielen. Er hatte schlaflose Nächte. Wenn er das Feuer, den Scheiterhaufen sah, dann hat das in seinen Augen gebrannt und er sagte: Ich kann dazu nicht schweigen.“

Nach seiner Abberufung von der Universität wollte Spee im Dienst an den Kranken sterben. Und so war es. Der Jesuitenorden versetzte ihn nach Trier, dort steckte er sich bei der Pflege verwundeter Soldaten mit der Pest an. Mit nur 44 Jahren starb Friedrich Spee an der Seuche, sein Grab ist in der Gruft der Trierer Jesuitenkirche.

 

Für seine Würzburger Habilitationsschrift über Friedrich Spee erhielt Frank Sobiech, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kirchengeschichte und Patrologie an der Theologischen Fakultät Paderborn, mehrere Auszeichnungen. Sie erschien in englischer Fassung als Buch: Jesuit Prison Ministry in the Witch Trials of the Holy Roman Empire: Friedrich Spee SJ and his Cautio Criminalis (1631). 

 

Top
UA-28319705-1